Atif Yildirim
Zur Person
- Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln mit dem Schwerpunkt Immobilienrecht
- Rechtsanwalt seit 2012
- Rechtsanwalt und Partner bei SMNG seit 12/2025
- Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
- Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
- Dozent für privates und öffentliches Baurecht sowie Vermietung und Mietrecht an der Internationalen Hochschule (IU)
- Prüfer im Bankrecht bei der IHK Düsseldorf und Prüfer bei der IHK Bonn/Rhein-Sieg
- Mitglied im Kölner Anwaltverein e.V.
- Mitglied in der ARGE Baurecht im Deutschen Anwaltverein
Tätigkeitsschwerpunkt / Kompetenzen
- Langjährige Beratung von Pflegeunternehmen rund um die Pflegeimmobilie
- Umfassende Beratung von Architekten, Investoren, Immobiliengesellschaften, mittelständische und große Bauunternehmen bundesweit in allen Fragen des Immobilienrechts
- Immobilienwirtschaftsrecht
- Gewerbliches Miet- und Pachtrecht
- Maklerrecht
- Grundstücksrecht
- Immobilientransaktionen
- Projektberatung (Pflegeimmobilien, Bau- und Grundstückserschließungsverträge, Generalunternehmerverträge, Stadtentwicklungsverträge etc.).
- Regelmäßige Beratung und Verhandlung von Miet- und Pachtverträgen, Bauträgerverträgen sowie Verträgen für Generalunternehmer, Generalentwickler und (General-)Planer.
- Gestaltung von Pflegeheimverträgen und Beitreibung von Heimentgelten.
- Beratung in komplexen gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen.
Publikationen
Aufsätze/Beiträge
- BGH contra BFH? Anrechnung von Steuervorteilen bei Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen nach dem Fördergebietsgesetz durch die Fonds-KG eines geschlossenen Immobilienfonds
Zeitschrift für Bank- und Kapitalmarktrecht (BKR) 2014, S. 188-193 (zitiert und bestätigt in, BFH, Urteil vom 19.07.2022 – IX R 18/20; BeckRS 2022, 31636) - Tarifpflicht der Pflegebranche und das Entgelterhöhungsschreiben
ALTENHEIM Heft 02/2024 - Wiederholtes Rauchen im Zimmer berechtigt zur fristlosen Kündigung im Pflegeheim- auch ohne Hausordnung
ALTENHEIM Heft 02/2025 - Pflegesatzverhandlungen: Schiedsstelle frühzeitig einbeziehen
ALTENHEIM Heft 09/2025 (gemeinsam mit RA Lukas Kohl) - Energiedienstleistungs- und Energieeffizienzgesetz: Bußgeld-„Welle“ des BAFA bricht auf Unternehmen herein
ALTENHEIM Heft 10/2025 - Wenn die Pflegekasse mit einer Abmahnung droht
ALTENHEIM Heft 11/2025 (gemeinsam mit RA Lukas Kohl)
Kontakt Atif Yildirim
Atif Yildirim
Zur Person
- Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln mit dem Schwerpunkt Immobilienrecht
- Rechtsanwalt seit 2012
- Rechtsanwalt und Partner bei SMNG seit 12/2025
- Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
- Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
- Dozent für privates und öffentliches Baurecht sowie Vermietung und Mietrecht an der Internationalen Hochschule (IU)
- Prüfer im Bankrecht bei der IHK Düsseldorf und Prüfer bei der IHK Bonn/Rhein-Sieg
- Mitglied im Kölner Anwaltverein e.V.
- Mitglied in der ARGE Baurecht im Deutschen Anwaltverein
Tätigkeitsschwerpunkt / Kompetenzen
- Langjährige Beratung von Pflegeunternehmen rund um die Pflegeimmobilie
- Umfassende Beratung von Architekten, Investoren, Immobiliengesellschaften, mittelständische und große Bauunternehmen bundesweit in allen Fragen des Immobilienrechts
- Immobilienwirtschaftsrecht
- Gewerbliches Miet- und Pachtrecht
- Maklerrecht
- Grundstücksrecht
- Immobilientransaktionen
- Projektberatung (Pflegeimmobilien, Bau- und Grundstückserschließungsverträge, Generalunternehmerverträge, Stadtentwicklungsverträge etc.).
- Regelmäßige Beratung und Verhandlung von Miet- und Pachtverträgen, Bauträgerverträgen sowie Verträgen für Generalunternehmer, Generalentwickler und (General-)Planer.
- Gestaltung von Pflegeheimverträgen und Beitreibung von Heimentgelten.
- Beratung in komplexen gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen.
Publikationen
Aufsätze/Beiträge
- BGH contra BFH? Anrechnung von Steuervorteilen bei Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen nach dem Fördergebietsgesetz durch die Fonds-KG eines geschlossenen Immobilienfonds Zeitschrift für Bank- und Kapitalmarktrecht (BKR) 2014, S. 188-193 (zitiert und bestätigt in, BFH, Urteil vom 19.07.2022 – IX R 18/20; BeckRS 2022, 31636)
- Tarifpflicht der Pflegebranche und das Entgelterhöhungsschreiben ALTENHEIM Heft 02/2024
- Wiederholtes Rauchen im Zimmer berechtigt zur fristlosen Kündigung im Pflegeheim- auch ohne Hausordnung ALTENHEIM Heft 02/2025
- Pflegesatzverhandlungen: Schiedsstelle frühzeitig einbeziehen ALTENHEIM Heft 09/2025 (gemeinsam mit RA Lukas Kohl)
- Energiedienstleistungs- und Energieeffizienzgesetz: Bußgeld-„Welle“ des BAFA bricht auf Unternehmen herein ALTENHEIM Heft 10/2025
- Wenn die Pflegekasse mit einer Abmahnung droht ALTENHEIM Heft 11/2025 (gemeinsam mit RA Lukas Kohl)