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Architekten- und Ingenieurrecht, Projektsteuerungsrecht

Dem Recht der Architekten, Ingenieure und Projektsteuerer kommt ständig wachsende Bedeutung zu. Insbesondere institutionelle Marktteilnehmer auf Auftraggeberseite legen Wert auf Kalkulationssicherheit im Bereich der Baunebenkosten. Dem steht das wirtschaftliche Interesse der Anbieterseite gegenüber. In diesem Spannungsfeld stellt sich SMNG der Herausforderung, durch gezielte, individuelle Beratung mandatierte Interessen durchzusetzen und im Konflikt sachgerechte Lösungen zu finden.

Mit einem Team von besonders für das Architektenrecht qualifizierten und spezialisierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten bietet SMNG – insbesondere im Rahmen baubegleitender Beratung von Großprojekten – umfassende Interessenvertretung im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Abwicklung von (General-)Planer-, Architekten-, Fachingenieur- und Projektsteuererverträgen.

Dabei reicht das Leistungsangebot von der Vertragsgestaltung einschließlich Vertragsverhandlungen über die Beratung in der Planungs- und Bauausführungsphase bis hin zur Vertretung in Honorarstreitigkeiten, Haftungsfällen und Urheberrechtsfragen.

Architekten- und Ingenieurrecht, Projektsteuerungsrecht

Dem Recht der Architekten, Ingenieure und Projektsteuerer kommt ständig wachsende Bedeutung zu. Insbesondere institutionelle Marktteilnehmer auf Auftraggeberseite legen Wert auf Kalkulationssicherheit im Bereich der Baunebenkosten. Dem steht das wirtschaftliche Interesse Anbieterseite gegenüber. In diesem Spannungsfeld stellt sich SMNG der Herausforderung, durch gezielte, individuelle Beratung mandatierte Interessen durchzusetzen und im Konflikt sachgerechte Lösungen zu finden.

Mit einem Team von besonders für das Architektenrecht qualifizierten und spezialisierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten bietet SMNG – insbesondere im Rahmen baubegleitender Beratung von Großprojekten – umfassende Interessenvertretung im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Abwicklung von (General-)Planer-, Architekten-, Fachingenieur- und Projektsteuererverträgen. Dabei reicht das Leistungsangebot von der Vertragsgestaltung einschließlich Vertragsverhandlungen über die Beratung in der Planungs- und Bauausführungsphase bis hin zur Vertretung in Honorarstreitigkeiten, Haftungsfällen und Urheberrechtsfragen.