Öffentlich-Private Partnerschaft (ÖPP)
Dieses Rechtsgebiet betrifft die Realisierung von Aufgaben oder die Durchführung von Investitionen aus dem öffentlichen Bereich durch Anbieter aus der Privatwirtschaft. Das Rechtsgebiet ist auch unter dem Begriff „Public Private Partnership (PPP)“ bekannt.
Der öffentlich-rechtliche Auftraggeber beabsichtigt mit einer Baumaßnahme nach dem Modell der öffentlich-privaten Partnerschaft effizienter, schneller und kostengünstiger öffentliche Leistungen bereitzustellen. Dabei spielt die Berücksichtigung des Lebenszyklus eines Projektes schon bei der Konzeption und Planung eine bedeutende Rolle zur Abschätzung der Risikoverteilung. Dadurch kann erreicht werden, dass jedem Vertragspartner die Risiken schon zu einem sehr frühen Stadium der Vertragsabwicklung zugewiesen werden; für den öffentlich-rechtlichen Auftraggeber entfällt die zuweilen wenig effiziente Aufteilung in diverse unterschiedliche Vergaben und Projektstadien. Vielmehr kann eine Bauleistung mit einem Partner erfolgen, der seinerseits selbstverständlich Leistungen „untervergeben“ kann.
Öffentlich-Private Partnerschaft (ÖPP)
Dieses Rechtsgebiet betrifft die Realisierung von Aufgaben oder die Durchführung von Investitionen aus dem öffentlichen Bereich durch Anbieter aus der Privatwirtschaft. Das Rechtsgebiet ist auch unter dem Begriff „Public Private Partnership (PPP)“ bekannt.
Der öffentlich-rechtliche Auftraggeber beabsichtigt mit einer Baumaßnahme nach dem Modell der öffentlich-privaten Partnerschaft effizienter, schneller und kostengünstiger öffentliche Leistungen bereitzustellen. Dabei spielt die Berücksichtigung des Lebenszyklus eines Projektes schon bei der Konzeption und Planung eine bedeutende Rolle zur Abschätzung der Risikoverteilung. Dadurch kann erreicht werden, dass jedem Vertragspartner die Risiken schon zu einem sehr frühen Stadium der Vertragsabwicklung zugewiesen werden; für den öffentlich-rechtlichen Auftraggeber entfällt die zuweilen wenig effiziente Aufteilung in diverse unterschiedliche Vergaben und Projektstadien. Vielmehr kann eine Bauleistung mit einem Partner erfolgen, der seinerseits selbstverständlich Leistungen „untervergeben“ kann.