PRIVATES BAURECHT
Das private Baurecht regelt die Rechtsbeziehungen der Planungs- und Durchführungsbeteiligten bei Bauprojekten, also insbesondere des Bauherrn/Investors zum Bauunternehmer, aber auch die Rechtsbeziehungen der am Bau Beteiligten zu Dritten. In diesen Rechtsbeziehungen verbirgt sich oft eine hohe Komplexität, die häufig nur über eine hohe Spezialisierung angemessen beurteilt werden kann. Streitigkeiten aus dem Bereich des privaten Baurechts, also vor allem aus den Vertragsbeziehungen mehrerer am Bau Beteiligter, werden regelmäßig vor den ordentlichen Gerichten (Landgericht, Oberlandesgericht, Bundesgerichtshof) ausgetragen. Darüber hinaus stellt aber auch der Gang vor private Schiedsgerichte eine adäquate Möglichkeit der Streitbeilegung dar, wenn die Parteien dies vereinbaren.
SMNG bietet Beratungsleistungen von der (gemeinsamen) Fertigung des Bauvertrages und ergänzender Regelwerke, über die Begleitung des Schriftverkehrs bei der Leistungsausführung, Bearbeitung von vergütungs-/mängelrelevanten Themen bis hin zur Beratung zu Verjährungssachverhalten sowohl für die Auftraggeber- als auch für die Auftragnehmerseite und beteiligten Bauchfachleute an.
Entsteht Streit über die Ausführungsqualität, berät SMNG zur geeigneten Beweissicherung; insbesondere die Einleitung und Durchführung des gerichtlichen selbständigen Beweisverfahrens nach den §§ 485 ff. der Zivilprozessordnung (ZPO) gehört zum routinierten Tätigkeitsfeld von SMNG.
Neben der außergerichtlichen Betreuung der Mandanten steht SMNG der von einem Bauprozess betroffenen Partei zur Seite. Insofern ist neben der außergerichtlichen Beratung die gerichtliche Vertretung in allen Instanzen Leistungsangebot; dieser forensische Bereich ist ein wesentlicher Renommeebaustein von SMNG.
PRIVATES BAURECHT
Das private Baurecht regelt die Rechtsbeziehungen der Planungs- und Durchführungsbeteiligten bei Bauprojekten, also insbesondere des Bauherrn/Investors zum Bauunternehmer, aber auch die Rechtsbeziehungen der am Bau Beteiligten zu Dritten. In diesen Rechtsbeziehungen verbirgt sich oft eine hohe Komplexität, die häufig nur über eine hohe Spezialisierung angemessen beurteilt werden kann. Streitigkeiten aus dem Bereich des privaten Baurechts, also vor allem aus den Vertragsbeziehungen mehrerer am Bau Beteiligter, werden regelmäßig vor den ordentlichen Gerichten (Landgericht, Oberlandesgericht, Bundesgerichtshof) ausgetragen. Darüber hinaus stellt aber auch der Gang vor private Schiedsgerichte eine adäquate Möglichkeit der Streitbeilegung dar, wenn die Parteien dies vereinbaren.
SMNG bietet Beratungsleistungen von der (gemeinsamen) Fertigung des Bauvertrages und ergänzender Regelwerke, über die Begleitung des Schriftverkehrs bei der Leistungsausführung, Bearbeitung von vergütungs-/mängelrelevanten Themen bis hin zur Beratung zu Verjährungssachverhalten sowohl für die Auftraggeber- als auch für die Auftragnehmerseite und beteiligten Bauchfachleute an.
Entsteht Streit über die Ausführungsqualität, berät SMNG zur geeigneten Beweissicherung; insbesondere die Einleitung und Durchführung des gerichtlichen selbständigen Beweisverfahrens nach den §§ 485 ff. der Zivilprozessordnung (ZPO) gehört zum routinierten Tätigkeitsfeld von SMNG.
Neben der außergerichtlichen Betreuung der Mandanten steht SMNG der von einem Bauprozess betroffenen Partei zur Seite. Insofern ist neben der außergerichtlichen Beratung die gerichtliche Vertretung in allen Instanzen Leistungsangebot; dieser forensische Bereich ist ein wesentlicher Renommeebaustein von SMNG.